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Fachanwältin für Strafrecht - Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mit Urkunde vom 05.04.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis gemäß § 43 c BRAO erteilt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen.

Seit 2008 bin ich auch "Fachanwältin für Verkehrsrecht".

Nach einem Unfall ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zur Schadensregulierung (z.B Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Nutzungsausfall) sinnvoll.
Für die Bearbeitung von Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Drogeneinfluss, Unfallflucht, Nötigung) und Bußgeldangelegenheiten (z.B. Geschwindigkeitsvergehen, Abstandsverstoß) ist die Kombination der Fachbereiche Strafrecht und Verkehrsrecht für die Mandanten besonders nützlich.
Zum Verkehrsrecht gehört auch die Vertretung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten (Haftpflicht, Kaskoversicherung) und bei verwaltungsrechtlichen Problemen (MPU, Entzug der Fahrerlaubnis).

Zulassung

Die Zulassung an einem bestimmten Landgericht hat nicht mehr - wie früher - zur Folge, daß ein Anwalt nur im Bezirk "seines" Landgerichts vor Gericht auftreten darf. Seit dem 1. 1. 2000 kann jeder bei einem Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt vor allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik in sämtlichen Verfahren auftreten. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 wurde im BGBl. I S. 2448 f., ausgegeben zu Bonn am 22.12.1999, verkündet und ist damit in Kraft getreten.

Berufspolitische Tätigkeiten

Seit 2007 bin ich Mitglied der Satzungsversammlung und seit 2008 Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München.