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Allgemeines
Die Kosten zur Durchsetzung seines Rechts - möglicherweise durch mehrere Gerichtsinstanzen - sind oft nicht nur für den Laien schwer einzuschätzen. Eine exakte Vorhersage läßt sich praktisch nicht treffen. Dies liegt daran, daß in den meisten Fällen die vom Gericht festgesetzte Höhe des Streitwerts maßgebend ist. Die Kosten eines Rechtsstreits setzen sich aus dem Anwaltshonorar und den Gerichtskosten zusammen.
Wer die Kosten eines Rechtstreits trägt, bestimmt das Gericht. Grundsätzlich werden die gesamten Kosten - also auch die Kosten für den "gegnerischen" Anwalt - von dem getragen, der den Streit verliert. In Bußgeld- und Strafsachen trägt derjenige die Kosten, der zu einem Bußgeld oder einer Strafe verurteilt wird; bei einem Freispruch trägt sie hier die Staatskasse.
Allgemein wenig bekannt ist, dass bei Verkehrsunfällen der "unschuldige" Unfallbeteiligte grundsätzlich einen Anwalt mit der Unfallregulierung beauftragen kann. Die Kosten dafür trägt allein die gegenerische Versicherung.
Anwaltshonorar
"You're a high-priced lawyer! If I give you $ 500, will you answer two questions for me?"
"Absolutely! What's the second question?"
Anders als es obiger Witz vermuten lässt, ist es in aller Regel gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, wieviel der Anwalt von seinem Mandanten verlangen kann bzw. verlangen muß. Das RVG kennt eine Vielzahl von Tatbeständen, die Gebühren auslösen. Zu allen Gebühren kommen noch die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Auslagen (Porto, Telefon, Reisekosten u.ä.) hinzu.
Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wieviel Sie eine Beratung kostet! Für einfachere Auskünfte wird es deutlich weniger sein als die Höchstgebühr. Doch bedenken Sie, daß der Anwalt auch für Auskünfte haftet; eine entsprechende Vergütung ist daher nicht unangemessen.
In Zivil-, Arbeitsgerichts-, Finanzgerichts- und Verwaltungsgerichtsverfahren ist der Gegenstandswert für die Höhe der Gebühr ausschlaggebend. Wieviele Gebühren anfallen, hängt von dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.
In Bußgeld- und Strafsachen gelten Rahmengebühren, die abhängig sind vom zuständigen Gericht, der Dauer einer Hauptverhandlung und der vom Anwalt geleisteten Tätigkeit.
Honorare, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren, sind in einem Gerichtsverfahren nicht zulässig. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - also vor allem bei beratender Tätigkeit - sind Honorarvereinbarungen auch mit niedrigeren Sätzen zulässig. Nähere Informationen zum Thema bietet auch die Bundesrechtsanwaltskammer.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz berechnet; sie sind abhängig vom Streitwert, den das Gericht festsetzt. In Bußgeld- und Strafsachen richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Höhe des verhängten Bußgeldes bzw. der verhängten Strafe. Zusätzlich werden auch noch Auslagen berechnet.
Bei Einreichung einer Zivil- oder strafrechtlichen Privatklage ist grundsätzlich auch eine Gerichtsgebühr vom Kläger als Vorschuß einzuzahlen. In allen Klageverfahren ist der Kläger auch der Kostenschuldner, d.h. er haftet für die Gerichtskosten. Wenn die Klage erfolgreich ist, muß der Klagegegner diese übernehmen; ist dieser aber insolvent, so bleiben diese Kosten ggf. am Kläger hängen. Ist die Klage nicht oder nur teilweise erfolgreich, so muß der Kläger die Gerichtskosten ganz oder zum Teil tragen.
Verkehrsunfälle
"Nach dem Crash zum Anwalt - Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss auch bei klarem Sachverhalt die Honorarkosten des Gegners bezahlen" schrieb die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite ihrer Lokalausgabe vom 25.04.2003. Anlaß war ein Urteil des Landgerichts München I, das einer geschädigten Leasingfirma die Anwaltskosten für die Unfallregulierung zusprach.
Was für geschäftlich entsprechend versierte Firmen neu ist, gilt für Privatpersonen schon seit langem: Bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts erforderlich und muß von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat neben seinem Schaden meistens auch noch eine Menge Unannehmlichkeiten. Er muss einen Gutachter beauftragen, Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen, den Unfallbericht schreiben und den Schaden gegenüber der Versicherung beziffern. So manche Frage, etwa nach dem Anspruch auf einen Mietwagen, wird sich oft stellen und ist für den Laien kaum zu beantworten. "Dem Laien wird in aller Regel gar nicht bewusst sein, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend machen kann", so die Münchener Richter im oben genannten Urteil.
Versicherungen versuchen oft, mit sog. "Schnellschadenstellen" die Schadensabwicklung an sich zu ziehen. Weniger bekannt ist es, dass jeder Unfallgeschädigte Anspruch darauf hat, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Dieser kann sowohl einen geeigneten, unabhängigen Gutachter einschalten als auch die Ansprüche genau prüfen und geltend machen. Ihr Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen, die Schadensstelle einer Versicherung vertritt die Interessen der Versicherung !
Kosten verursacht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Sie nicht; denn es entspricht ständiger Rechtsprechung der Gerichte, dass jeder Geschädigte eines Verkehrsunfalles Anspruch auf die Kosten eines Rechtsawalts hat. Diese Kosten macht der Anwalt direkt bei der Versicherung geltend.